Aktualisierung: Neustart Niedersachsen Förderprogramme l Aufstockung der Mittel

Liebe IVA-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem es grossen Ärger und Unmut bezüglich der überzeichneten Fördermittel "Neustart Niedersachsen" gab, finden Sie nun eine Aktualisierung zur Mittelaufstockung.

Bitte beachten Sie, dass die Verfahrensregeln zum vorzeitigen Massnahmenbeginn derzeit noch in Klärung sind, bitte warten Sie diese unbedingt noch ab.

Mit herzlichen Grüssen,

Anke Hoefer
1. Vorsitzende

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Sehr geehrte Frau Hoefer,
 
Unternehmen aus der Region Hildesheim hatten mit den Förderprogrammen Neustart Niedersachsen Investition und Neustart Niedersachsen Innovation die Chance eine Unterstützung zu erhalten, die ihnen dabei hilft aus der aktuellen Krise heraus zu wachsen und zu investieren.

Alleine wir als HI-REG haben rund 70 Unternehmen aus der Region bei der Antragstellung begleitet.

Nach Ende der Antragsfrist (30. November 2020) zeichnete sich durch die enorme Nachfrage ab, dass beide Programme erheblich überzeichnet sind.

Hiervon waren auch Unternehmen aus der Region Hildesheim  betroffen, von denen eine Vielzahl von Anträgen seit etwa Mitte Dezember nicht entschieden werden konnten.

Wir haben umgehend den Gesprächsfaden mit den verantwortlichen Akteuren auf Landesebene aufgenommen, um eine zügige Aufklärung im Sinne unserer regionalen Unternehmen zu erreichen und stehen seitdem im permanenten Austausch.

Daher freuen wir uns sehr, dass das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der NBank nun eine Lösung gefunden hat:

Die Mittel werden durch das Land Niedersachsen erheblich aufgestockt, sodass ein großer Teil der noch offenen Neustart-Anträge tatsächlich bewilligt werden kann – was hoffentlich auch auf eine Vielzahl von Anträgen aus der Region Hildesheim einzahlt.

Das Land selbst geht jedoch auch davon aus, dass die Mittel nicht für alle Anträge ausreichen werden. Konkret geht das Land davon aus, dass "genehmigungsfähige Anträge, die bis zum 27.11.2020 für das Programm „Neustart Niedersachsen Investition" eingegangen sind, bedient werden können.

Alle Unternehmen, die bis einschließlich 27.11.2020 Fördergelder aus diesem Programm beantragt haben, erhalten die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn". (Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 16.02.2021)
 
Da die Verfahrensregeln zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn aktuell noch in Klärung sind, empfehlen wir den Unternehmennoch kurz abzuwarten, bis tatsächlich und auf eigenes Risiko die Auftragserteilung für die Investitionen ausgelöst werden.

Wir hoffen sehr, dass die nun durch das Land gefundene Lösung die Unternehmen bei ihren geplanten Investitionen und Entwicklungsvorhaben aus dieser Krise heraus unterstützt.
 
Sollten Sie Fragen Rückfragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu.
 

Mit freundlichen Grüßen
ppa. Kay Fauth
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