Eilt – Sozialabgaben Stundung bis morgen beantragen

Liebe IVA-Mitglieder,
und noch eine eilige Information nach dem Tipp eines Mitgliedes für Sie alle.
Der untenstehende Text geht auf den Entwurf eines Steuerberaterbüros zurück und kann so von Ihnen verwendet werden.
Sollten Sie auch solche wertvollen Informationen für unseren Kreis haben, senden Sie uns diese bitte zu.
Gerade in solchen Zeiten sind gut funktionierende Netzwerke wichtig.
Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüssen,
Anke Hoefer
1. Vorsitzende
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  Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in dieser Woche sind die Sozialversicherungsbeiträge für Ihr Unternehmen an die Krankenkassen zu zahlen. Angesichts der Herausforderungen der Corona – Krise fällt es vielen Unternehmen schwer, die notwenige Liquidität für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bereitzustellen. Sollte dies in Ihrem Haus der Fall sein, wäre es grundsätzlich möglich, sich die fälligen Sozialversicherungsbeiträge gem. § 76 SGB IV stunden zu lassen. Wir haben in den vergangenen Tagen ständigen Kontakt mit den Krankenkassen gehalten, um die aktuell anzuwendende Handhabung zu erfragen. Leider gibt es noch keine bundesweit einheitliche Maßgabe, nach der sich die Einzugsstellen richten können. Eine solche wird nach Auskunft der Krankenkassen jedoch derzeit erarbeitet. Bis dahin gilt – nach mündlicher Auskunft – Folgendes:
 
Stundungsanträge werden von den Krankenkassen entgegengenommen und der Eingang der Stundung wird bestätigt. Die Anträge können per Email oder per Telefax gestellt werden. Einen möglichen Text finden Sie am Ende dieser Mail.
 
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens Dienstag, den 24.03.2020 bei den Kassen eingehen muss, damit ein etwaig erteiltes SEPA – Lastschriftmandat noch gestoppt werden kann. 
 
Leider gibt es noch keine Äußerung, ob Säumniszuschläge oder Zinsen erhoben werden. Nach unverbindlicher telefonischer Auskunft soll dies zwar nicht erfolgen, allerdings liegen uns keine rechtlich verbindlichen Auskünfte hierzu vor. Wir bitten Sie daher, dieses Risiko gegebenenfalls mit zu berücksichtigen.
 
Sie können folgenden Text für die Beantragung der Stundung verwenden (bitte unbedingt die Arbeitgebernummer angeben!). Der Text ist an die Einzugsstelle der jeweiligen Krankenkassen zu senden (Sie benötigen also für jede Kasse, bei der einer Ihrer Mitarbeiter beschäftigt ist, einen eigenen Antrag. Sie müssen jedoch nicht an alle Kassen gleichermaßen einen Antrag stellen, es ist etwa auch zulässig, die Stundung nur bei der Kasse zu beantragen, bei der die meisten Ihrer Mitarbeiter versichert sind).
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir, die Firma __________________, sind bei Ihrer Krankenkasse unter der Arbeitgebernummer _______________ erfasst. Wegen der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen sind wir leider nicht in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge zeitgerecht zu begleichen. Wir beantragen daher Stundung der Beiträge für März, April und Mai bis zum _________________.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Firma______________
 
 
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen noch weiterhelfen können. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.
 
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