Einladung zur Jahresauftaktveranstaltung am 14.1.2022 um 11 Uhr

Liebe IVA-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie ganz herzlich zu unserer Jahresauftaktveranstaltung am
Freitag, den 14. Januar 2022 um 11 Uhr

im Restaurant Gasthof Grüner Wald, Am Knick 7, 31061 Alfeld (Leine)
ein.

Nach einem Empfang starten wir um 11.30 Uhr mit der Begrüßung.

Ab ca. 11.45 Uhr freuen wir uns dann auf die Ausführungen unseres Gastes, Frau Prof. Jutta Rump vom IBE Institut für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen (www.ibe-ludwigshafen.de),

zum Thema              „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“.

Ein massiver Digitalisierungsschub durch Corona hat die Arbeitswelt vieler Menschen und Unternehmen sehr schnell verändert.
Mobiles Arbeiten und/oder Homeoffice als Pflichtangebot des Arbeitgebers bei entsprechender Möglichkeit haben viele Büros ziemlich geleert.
Das Thema ist jedoch deutlich komplexer.
Es geht um den gesamten Lebens- und Lernzyklus der Menschen, von der hohen Bedeutung frühkindlicher Förderung, über geänderte Anforderungen an schulische Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Aus- und Weiterbildungskonzepte im Kontext einer ständigen Transformation der Arbeitswelt.

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Um ca. 13 Uhr laden wir Sie dann zu einem kleinen Mittagsimbiss ein.

Es gibt zwei verschiedene Tellergerichte, bitte wählen Sie bei Ihrer Anmeldung entsprechend aus.

Zur Wahl stehen:

Zürcher Kalbsgeschnetzeltes mit einem Salatbouquet sowie hausgemachten Spätzle (Normalkost)

oder

Gebratener Risotto mit Tomate und Spinat (Vegan)

Dessert: Obstsalat mit Fruchtsorbet 

Da wir uns alle eine sichere Veranstaltung wünschen, gelten folgende Regeln:

– Generell gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen allgemeinen Coronaregeln 
– die Gästezahl ist auf fix  80 Personen beschränkt (der Saal verfügt über ein Luftfilter- und Austauschsystem)

– es gilt die 2Gplus-Regel: Teilnehmer müssen geimpft und/oder genesen sein und zusätzlich einen max. 24 Stunden alten negativen Schnelltest nachweisen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind nur diejenigen, die bereits „geboostert“ sind, wenn die 3. Impfung bis zum 31.12.21 erfolgt ist.

– Bitte planen Sie für die Kontrollen im Eingangsbereich etwas mehr Zeit ein

Wir freuen uns auf Sie.

Mit herzlichen Grüssen,
Anke Hoefer
1. Vorsitzende