Informationen zum Pogramm Neustart Niedersachen Förderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe IVA-Mitglieder,

unten stehend finden Sie Informationen zum Programm "Neustart Niedersachsen Förderung", auf das wir Sie nochmals gern hinweisen.

Die entsprechenden Kontakte finden Sie in den Links.

Mit herzlichen Grüssen,

Anke Hoefer
1. Vorsitzende

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Sehr geehrte Frau Hoefer,
 
wie mit Herrn Ullrich besprochen übersende ich Ihnen nochmals die Informationen zu den neuen Förderinstrumenten des Landes Niedersachsen.
 
Nachdem die Corona-Hilfen von Bund und Land in den letzten Monaten zum Ziel hatten, akute Liquiditätsengpässe bei Unternehmen auszugleichen, hat die niedersächsische Landesregierung nun Ihre Strategie angepasst.

Unter der Überschrift "Neustart" sind u.a. zwei Förderprogramme aufgelegt worden, die die Investitions- und Innovationstätigkeit der Wirtschaft unterstützen sollen, um wieder aus der Krise herauswachsen zu können.

Wichtig hierbei: Für diese Zuschüsse müssen die Unternehmen Investitionen in ihr Anlagevermögen tätigen bzw. Ausgaben für ein eigenes Innovationsvorhaben nachweisen. Der reine Ausgleich von Umsatz- oder Gewinneinbußen ist mit diesen Programmen nicht möglich.

Für beide Programme gilt:

  • Für das 2. Quartal des Jahres 2020 (April bis Juni) muss ein Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden können. Eine bestimmte Höhe des Rückgangs ist bislang nicht vorgegeben.
  • Beide Programme können auch Großunternehmen, d.h. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantragen.
  • Die Antragstellung ist seit dem 23. September über das Kundenportal der NBank möglich. Die konkreten Antragsunterlagen sind bei der NBank abrufbar.
  • Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30. November 2020 erfolgt sein, wir empfehlen allerdings eine möglichst zügige Antragstellung, da nicht sicher ist, ob und wie lange die Mittel reichen werden.
  • Es gelten die jeweiligen Förderbedingungen unter den Reitern "Übersicht", "Schritt für Schritt" und "Downloads" auf den unten genannten Programmseiten der NBank.

1. Neustart Niedersachsen Investition
(Link zur Programmseite der NBank)

Hier können sich Unternehmen Investitionen in ihr Anlagevermögen (Nutzungsdauer mindestens 5 Jahre) mit einem Zuschuss von bis zu 50% fördern lassen.
Die Unternehmen können ggf. die Antragstellung schon einmal vorbereiten, indem sie z.B. eine Liste der Investitionsgüter zusammenstellen, die Investition kurz textlich beschreiben und Argumente sammeln, inwiefern die Investition mittelfristig Beschäftigung sichert und einen Beitrag zum Klimaschutz leistet (siehe Förderbedingungen).

Bitte beachten Sie, dass mit der Durchführung der Maßnahme, insbesondere mit der Erteilung von Aufträgen, erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.

2. Neustart Niedersachsen Innovation
(Link zur Programmseite der NBank)

Für Innovationsvorhaben, bei denen die Unternehmen mit Hilfe eigener Leistungen ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickeln oder weiterentwickeln, kann ein Zuschuss in Höhe von 60% bzw. 75% (Automobilindustrie) beantragt werden. Förderfähige Kosten sind hier Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. für externe Dienstleitungen), Sachausgaben (z.B. für Verbrauchsmaterial) und anteilige Investitionsausgaben (gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben).

Im Gegensatz zur Investitionsförderung können die Unternehmen bei diesem Programm bis zu einer Fördersumme von 250.000 Euro bereits bei Antragstellung mit der Maßnahme beginnen.

Wir begleiten und unterstützen Unternehmen gerne bei der Antragstellung. Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Tagen weiterhin einen großen Andrang für diese sehr schlanke Form der Zuschussförderung geben wird.

Das Internetportal der NBank (auf dem die Anträge zu stellen sind) ist aber nur für eine begrenzte Anzahl an gleichzeitigen Nutzern konzipiert, so dass damit zu rechnen ist, dass es zu Systemüberlastungen kommt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
ppa. Kay Fauth
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Tel.: 05121 309-6022
Fax: 05121 309-95 6022
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